Erläuterung
zu den zusätzlichen Angaben:
Wir
weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Angaben zwar freiwillig, aber
zwingend erforderlich sind, wenn mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur
Verfügung stehen. In einem solchen Fall entscheidet die AWO in Zusammenarbeit
mit der Schulleitung über die Vergabe der Betreuungsplätze anhand der
abgefragten Kriterien.
Falsche
Angaben führen zu einem Ausschluss aus dem Anmeldeverfahren oder Kündigung des
Betreuungsvertrages.
Sollte
Ihr Kind bzw. Ihre Kinder nicht sofort einen Platz erhalten, so wird es/werden
sie in eine Warteliste aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die
OGS/VESUV besteht nicht.
Als
Alleinerziehend gelten dabei Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder
Lebenspartner/in mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren zusammenleben.
Unerheblich
ist dabei, wer im juristischen Sinne für das Kind sorgeberechtigt ist.
Zusätzlicher
Förderbedarf erforderlich: